Mitgliederversammlung 2024!
Wir freuen uns, Sie am 20.06.2024 zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung wieder persönlich begrüßen zu können!
Die Mitgliederversammlung 2024 findet wiederum in der Gaststätte "Am Ritterfeld" statt. Einlass ab 18:00 Uhr / Beginn 18:30 Uhr.
Neben den Berichten der Gremien über die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit, der Feststellung des Jahresabschlusses 2023, einer Abstimmung zur Änderung der Satzung sowie Wahlen zum Aufsichtsrat besteht auch die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen in unserer Genossenschaft auszutauschen.
Wir freuen uns über eine rege Beteiligung und freuen uns auf Sie!
Eine unserer größten und wichtigsten Baumaßnahmen hatte 2020 begonnen und die ersten drei Bauabschnitte (Straße des Friedens 17 - 24, 25-29) erbrachten ein tolles Ergebnis! Ein echter "Hingucker" in Nauen Ost! Schafft Lust auf mehr und es wird mehr! Auch die seit März 2023 laufenden Bauarbeiten im 4. Bauabschnitt (Kreuztaler Straße 2a-e) konnten im gleichen Jahr zum Abschluss gebracht werden!
2022 und 2023 - Wir sanieren in zwei weiteren Bauabschnitten in einem per September 2021 bereits genehmigten Bauverfahren insgesamt 2 x 36 Balkone und erweitern diese, so dass sich die Flächen verdoppeln. Lediglich im Winkel dürfen / können wir aus bautechnischen Gründen (Brandschutz) nach Sanierung bei zwei Einzeltürmen mit insgesamt 8 Balkonen lediglich Brüstungsaustausche vornehmen. Auf Flurstück 214 (Straße des Friedens 25 - 29 und Kreuztaler Straße 2 a-e) "verdoppelt" sich also die Wohnqualität ... die erforderlichen Zustimmungen der Mieterinnen und Mieter zu entsprechnden baulichen Veränderungen liegen sämtlich vor!
Let's go!
Geschäftsstelle
Nauener Wohnungsbaugenossenschaft eG
Kreuztaler Straße 2 e
14641 Nauen
Sprechzeiten jeden Dienstag
9 – | 11 Uhr |
14 – | 17 Uhr |
Telefon Geschäftsstelle NWG
(03321) 45 36 59
Visitenkarte für Smartphone & Co.
Visitenkarte_NWG.vcf
Ansprechpartner
Vermietung und Mitgliederwesen
Anja Breuer
Prokuristin, Vermietung und Buchhaltung
Verena Kroischke
Geschäftsführender Vorstand
Jörg Deparade
Nebenamtlicher Vorstand
Matthias Sattelkow
Mitglieder-Service
Erfahren Sie den Unterschied!
Bei uns werden Sie nicht nur Mieter sondern Mitglied. Das heißt, Sie haben Anspruch auf Information und Mitbestimmung.
Unser Zusammenleben und die wirtschaftliche Tätigkeit der NWG regeln sich nach Genossenschaftsgesetz und Satzung.
Über die Mitgliedschaft bei der NWG
Wie werde ich Mitglied?
Kurz geantwortet: Durch schriftliche Beitrittserklärung und den Erwerb vom Geschäftsanteilen!
Wie erhalte ich Geschäftsanteile?
- Sie stellen einen Antrag auf Mitgliedschaft.
- Über Ihren Antrag befindet der Vorstand.
- Bei Beginn der Mitgliedschaft zeichnen Sie einen Pflichtanteil in Höhe von 155 EUR und in Abhängigkeit von der Größe der zur Nutzung überlassenen Wohnung bis zu 9 Genossenschaftsanteile
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung (wobei Sie Mitgliedschaft und den Nutzungsvertrag zur überlassenen Wohnung separat kündigen müssen), Übertragung oder durch den Tod. Die Geschäftsanteile können gemäß Satzung erst nach dem Jahresabschluss wieder ausgezahlt werden. Wir schütten z. Z. keine Dividende aus sondern setzen die wirtschaftlichen Ergebnisse unserer Tätigkeit für die Erledigung erforderlicher mietvertraglicher Aufwendungen bzw. für die Modernisierung und Verschönerung unserer Bestände innen und außen ein.
Sie haben noch Fragen? Informieren Sie sich einfach über genossenschaftliches Wohnen bei unseren Mitarbeitern in der Geschäftsstelle.
10 Tipps, damit der Schimmel draußen bleibt
Die Wolken hängen tief, die Luft ist feucht, heizen lohnt nicht. Das sind die Tage in denen sich der Schimmel in die Wohnungen schleicht. Wie man schimmelfrei durch Herbst und Winter kommt beschreibt Experte Johannes Zink in zehn Tipps.
Über die Grenzen der Zumutbarkeit für Mieter, ein günstiges Wohnklima einzuhalten, wird leidenschaftlich bis vor Gericht gestritten. Hinreichend bekannt ist allen Beteiligten, dass im älteren Wohnungsbestand bei Missachtung elementarer Empfehlungen der Wohnhygiene sehr leicht ein Schimmelbefall vorkommen kann.
Dieses Risiko ist grundsätzlich vorhanden:
- in Altbauten bis Anfang der 80er Jahre wegen geringem Wärmeschutz
- in Neubauten wegen hoher Baufeuchte, insbesondere im ersten Winter
- bei Vorhandensein dichter Fenster und fehlender Lüftungsanlagen
- bei hoher Feuchteproduktion, z. B. durch hohe Belegungsdichte, viel Duschen, Wäsche trocknen, viele Pflanzen oder
- Tiere in der Wohnung
Die Beachtung folgender Empfehlungen zur Sicherstellung eines hygienisch optimalen Wohnklimas bietet größtmögliche Sicherheit zur Vermeidung von Schimmelpilzen:
Tipp 1: Täglich mehrmals Lüften
Ein Mal täglich lüften der Wohnung reicht nur in den seltensten Fällen. Im Interesse einer hygienisch gesunden Atemluft muss bei Anwesenheit der Bewohner mindestens 3-4 Mal täglich gründlich gelüftet werden. Die beste Orientierung bietet ein Hygrometer. In Altbauten (bis ca. 1980) muss während des Winters (unter +5°C) ab ca. 50% r. F. gelüftet werden. In Neubauten und bei milder Witterung (um +10°C) liegt diese Grenze bei ca. 60% r. F. im Innenraum.
Tipp 2: Im Winter nur Stoßlüftung
Während der Heizperiode muss zum effektiven Luftaustausch in jedem Raum das Fenster kurz ganz geöffnet werden. Bei voll gestellten Fensterbänken ist das nicht möglich, daher benötigt jedes Zimmer ein ganz zu öffnendes Fenster. In der Zeit von Oktober bis April hat Kipplüften nur nachteilige Folgen. Der Luftaustausch erfolgt sehr schleppend. Die Raumflächen rund um das Fenster sowie der Boden kühlen dabei aus. Kipplüften ist daher für deutlich erhöhte Heizkosten verantwortlich.
Tipp 3: Immer nur kurz lüften
Der Austausch verbrauchter Luft gegen Frischluft funktioniert bei kalten Temperaturen sehr schnell. Unter +5°C genügen maximal 5 Minuten! Bei wärmeren Außentemperaturen gilt die Faustregel:
- bei 5-10°C Lüftungsdauer 5-10 Minuten
- bei 10-15°C Lüftungsdauer 5-10 Minuten
- über 15°C Lüftungsdauer beliebig, nach Wohlbefinden
Tipp 4: Lüften auch bei Regen
Auch bei Regen und Nebel lüften! Kalte Herbst- oder Winterluft ist immer trockener als die Luft in unseren Wohnungen. 100% feuchte Kaltluft enthält nur einen Bruchteil des Feuchteinhalts warmer, verbrauchter Zimmerluft! Kalte Luft kann nur wenig Feuchte aufnehmen. Selbst wenn Kaltluft bei Regen oder Nebel 90-100% relativ feucht ist: Aufgeheizt in der Wohnung ergibt sich daraus trockene Warmluft mit 20–30% relativer Feuchte, die wieder neue Wohnfeuchte bis zu 50–60% r. F. aufnehmen kann. Damit es nicht noch mehr wird, muss erneut gelüftet werden.
Tipp 5: Feuchtebelastung direkt rauslüften
Luftfeuchte darf sich nicht über längere Zeit in der Wohnung verteilen. Daher gilt für einzelne Räume:
- Schlafzimmer: Morgens nach dem Aufstehen
- Küche: Während und nach dem Kochen
- Badezimmer: Sofort nach Duschen und Baden
- Wohnung: Alle Räume vor dem Schlafengehen
Tipp 6: Alle Zimmer beheizen
Achten Sie darauf, keine Räume auskühlen zu lassen. Kalte Zimmer sind stärker schimmelgefährdet. Die Temperaturen daher – auch in nicht dauernd genutzten Räumen – nicht unter 18°C fallen lassen. Völliges Auskühlen und Aufheizen erhöht die Heizkosten. Schlafzimmer mag man gern auch kälter. Bei Schimmelgefahr muss dann tagsüber auf 18–20°C beheizt werden. Halten Sie Türen zwischen warmen und kalten Wohnbereichen dringend geschlossen. Feuchte Warmluft schlägt sich sonst in kalten Zimmern nieder.
Tipp 7: Abwesenheit am Tage ohne Problem
Wer den ganzen Tag nicht zuhause ist, sollte die Wohnung nicht unter 18°C auskühlen lassen. Lüften ist in dieser Zeit nicht erforderlich, solange keine hohen Feuchtebelastungen vorhanden sind. Auch Berufstätige können dafür Sorge tragen, morgens, abends und an Wochenenden ausreichend, entsprechend den vorgenannten Orientierungen zu lüften. So kann während der Abwesenheit kein Feuchteschaden entstehen.
Tipp 8: Möbel mit Abstand zu Außenwänden
Außenwände sind insbesondere in Altbauten recht kalt. Dies ist kein Baumangel, sondern durch das Baualter bedingt. Besonders dort erweist es sich als ungünstig, dass hinter Einrichtungsgegenstände aller Art nur wenig Raumwärme gelangen kann und diese Flächen noch stärker abkühlen. Je schlechter der Wärmeschutz der Außenwand, je kühler und feuchter das Wohnklima, umso weiter muss Abstand zu Außenwänden gehalten werden. An Außenwänden sollten zur Sicherheit 10cm eingehalten werden, mit Luftzirkulation. Große Schränke möglichst nur innen aufstellen.
Tipp 9: Keine Wäsche in der Wohnung trocknen
Wo immer möglich, sollte Wäsche in Trockenkellern, auf Trockenböden oder im Freien getrocknet werden. Stehen diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung, dann kann mit besonderer Sorgfalt auch in der Wohnung getrocknet werden. Bei Wäschetrocknung in der Wohnung muss der betreffende Raum gut beheizt sein. Die Tür ist geschlossen zu halten und während der Trocknungsdauer muss mehrmals eine Stoßlüftung erfolgen. So wird es auch langfristig zu keinen Schäden kommen.
Tipp 10: Keine Kellerlüftung im Sommer
Ein Sonderfall sind die kühlen Kellerräume in den Sommermonaten. Bereits im Frühsommer ist die Warmluft von draußen schädlich, weil ihr erhöhter Feuchtegehalt an den kalten Bauteilen und Einrichtungsgegenständen kondensiert. Im Gegensatz zum Winter darf dann keine Belüftung erfolgen. Räume im Keller sollten immer nur dann gelüftet werden, wenn es draußen kälter ist als drinnen. Dies ist im Sommer gewöhnlich nachts oder in den frühen Morgenstunden. Bei Wärmebedarf sollte statt Außenlüftung eine Beheizung der Kellerräume auch im Sommer erfolgen.
Fotoquellen:
Frau am Fenster: Image by Image by stefamerpik on Freepik •
Regenfenster: Image by Freepik •
Heizung: Image by Freepik •
Wäschetrockner: Image by Freepik
Notfall-Rufnummer
Seit 2013 in Funktion und somit langjährig erprobt und bewährt: Verbesserte Dienstleistung über Mieterservicestelle im Jahr 2015 bis 2018, 2018 - 2021 und 2021-2024 jeweils verlängert
Immer nur eine Rufnummer, egal ob Havarien, Störungen, Mängelanzeigen oder Reparaturaufträge:
TEL (030) 200118-844
Mo bis Fr von 8 – 20 Uhr
Sämtliche Störungen, Mängelanzeigen, Reparaturaufträge
Mo bis Fr von 20 – 8 Uhr
Notdienst für Störungen und Havarien, wie Ausfall Heizung / Warmwasser, Rohrbruch / Verstopfung, Ausfall Hausflurlicht o.ä.
Wochenende und gesetzliche Feiertage:
24 h Notdienst für Störungen und Havarien
Dem Genossenschaftsgedanken verpflichtet
Die NWG ist Mitglied beim "Verbund Brandenburg" der Marketinginitiative WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFTEN DEUTSCHLAND E.V.